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   RG, 23.01.1922 - Rep. VI 481/21   

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RG, 23.01.1922 - Rep. VI 481/21 (https://dejure.org/1922,116)
RG, Entscheidung vom 23.01.1922 - Rep. VI 481/21 (https://dejure.org/1922,116)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1922 - Rep. VI 481/21 (https://dejure.org/1922,116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann mit einer auf arglistige Verleitung zum Vertragsbruch gestützten Klage aus § 826 BGB. der beiseite geschobene erste Käufer von Sachen gegen den zweiten Käufer, der sich der Arglist schuldig gemacht und die Übergabe der Sachen erlangt hat, auf Herausgabe klagen? 2. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verleitung zum Vertragsbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 419
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 259/52

    Auflassungsvormerkung und Mietvertrag

    Sie müssen diese gegen sich gelten lassen (RGZ 94, 348 [349]; 103, 419 [422]).
  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

    Daran ändert auch der sonst anzuerkennende Grundsatz nichts, daß jede Partei ihre eigenen Behauptungen, auch wenn sie vom Gegner bestritten sind, gelten lassen muß (Baumbach-Lauterbach, ZPO § 286 Anm. 2 G; RGZ 103, 419 [422]; 94, 348).

    Die Beklagte hatte aber insoweit die Einwilligung in die Klageänderung durch ihr Verteidigungsvorbringen schon im voraus erklärt (RGZ 103, 419 [422]).

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Eine sittenwidrige Mitwirkung des Dritten am Vertragsbruch kann in den Zielen seines Vorgehens, insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des betroffenen Vertragsgläubigers liegen, oder in der Anwendung verwerflicher Mittel zur Umstimmung des Vertragsschuldners, oder geprägt sein durch ein Mißverhältnis von Zweck und Mittel, das in der besonderen Situation, in der das Vorgehen des Dritten den Vertragsgläubiger trifft, mit Grundbedürfnissen loyaler Rechtsgesinnung unvereinbar ist (vgl. BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; BGH Urteil vom 19. Februar 1979 = aaO; RGZ 62, 137, 139; 78, 14, 18; 83, 237, 240; 88, 361, 366; 103, 419, 421; RG JW 1922, 1390; 1931, 2238).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Das Berufungsgericht erklärt, daß es sich mit diesen Rechtsgrundsätzen der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats und des früheren VI. Zivilsenats des Reichsgerichts (vgl. RGZ 78, 14 [17] und 103, 419 [421]) anschließe, wonach nicht jede Verleitung zum Vertragsbruch schon eine Sittenwidrigkeit darstelle, vielmehr besondere verwerfliche Handlungen dargetan werden müßten, die die Verleitung als unsittliche Schadenszufügung erscheinen lassen müßten.

    Auch in der Entscheidung RGZ 103, 419 [421] hat das Reichsgericht nur zur Prüfung aufgegeben, ob der Entschluß des Vertragsgegners, die bereits verkauften Möbel noch einmal zu verkaufen, überhaupt auf eine Beeinflussung durch den Beklagten zurückzuführen, seine Handlungsweise also ursächlich gewesen sei.

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98

    Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen

    Die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten bedeuten - für sich genommen - keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Berechtigten im Sinne von § 826 BGB (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52

    Preisstopverordnung. Schutzgesetz?

    Seine Behauptung muss der Kläger gegen sich gelten lassen (RGZ 94, 348 [349]; 103, 419 [422]).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines

    Wohl hat die Rechtsprechung bisher das bloße wissentliche Ausnutzen des Vertragsbruchs eines anderen noch nicht isoliert als Fall des § 826 BGB angesehen (st. Rspr., vgl. RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421; BGHZ 12, 308, 318; BGH NJW 1981, 2184, 2185; NJW-RR 1999, 1186), sondern nur dann, wenn zusätzliche Umstände hinzutraten, etwa die Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht durch den vertragsbrechenden Teil (BGHZ 12, 308 ff.), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Täuschung oder Drohung (vgl. BGH WM 1970, 245, 246), die Herbeiführung des Vertragsbruchs durch Versprechen einer überhöhten Gegenleistung (BGH NJW-RR 1999, 1186, 1187) oder durch Freistellung von Schadensersatzansprüchen (BGH NJW 1981, 2184, 2186) oder die Planhaftigkeit des Zusammenwirkens des Dritten mit dem vertragsbrechenden Teil (BGH MDR 192, 854; ebenso bereits RGZ 62, 137, 139; 90, 351, 355).
  • OLG Dresden, 24.10.1996 - 7 W 1003/96

    Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches aus wucherischem Darlehen im Wege des

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur nimmt bei einer Klage aus Bereicherung statt aus Vertrag einen anderen Streitgegenstand und bei entsprechend neu eingeführter Begründung des Klageantrages wegen Wechsels des Streitgegenstandes auch eine Klageänderung an (RGZ 103, 419; RG JW 1907, 46; Zöller, Rdn. 7 zu § 263), andere hingegen nicht (Münchner Kommentar - Lüke, Rdn. 17 zu § 263; OLG Hamburg, JW 19341 2572).
  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62

    Rechtsmittel

    Sie kann sich nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen (BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 234/68

    Beteiligung des Vorsitzenden an der Leitung und Rechtsprechung - Anforderungen an

    Der Kläger müsse sich an seinem insoweit für ihn ungünstigen Vorbringen festhalten lassen, selbst wenn der Beklagte es bestritten habe (RGZ 94, 348, 349 m.w.Nachw.; RGZ 103, 419, 422).
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 101/59
  • BGH, 27.01.1954 - IV ZR 309/52
  • BGH, 30.10.1972 - II ZR 43/71

    Annahme des Prolongationsangebotes - Abtretung einer Forderung an Zahlung statt -

  • BGH, 14.07.1959 - V ZR 27/58

    Rechtsmittel

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